Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für

 

fortAn

Andrea Scülfort Seminare & Trainings

Claudiusweg 17, 64380 Roßdorf

Telfon 06154 – 6240450

E-Mail: info@balance-durch-achtsamkeit.de

Steuernummer: 76 093 524 788, Finanzamt Darmstadt  

 

1.           Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

 

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2.           Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Trainingskurse und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Bei anderen Kursangeboten kann die Teilnehmeranzahl auch höher liegen.

 

2.2   Grundlegender Vertragsgegenstand/ Aufgabenbezeichnung: Gruppen- oder Einzel-MBSR-Trainings, Achtsamkeits-Kurse, Seminare. Mindestens 6 Teilnehmer, maximal 12 Teilnehmer bei den MBSR 8-Wochen-Trainings, ansonsten mindestens 5 Teilnehmer bis maximal 20 Teilnehmer.

 

3.           Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung/ Vordruck auf dem Postweg,  per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Sie muss vor jedem Training/ Seminar innerhalb einer Frist von fünf Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Später eingehende Anmeldungen (die AGB gelten auch hierfür uneingeschränkt) werden berücksichtigt, falls noch ein Platz frei ist. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen als verbindlich an.

 

3.2  Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden – und wird als gegenstandslos erklärt werden, gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR. Danach wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Dies gilt auch bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden – dieser muss jedoch vorab ein Telefonat/ Gespräch mit dem Veranstalter geführt haben.

 

3.3  Bei einer Gruppenanmeldung, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.  

 

3.4  Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, aus wichtigem Grund die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen oder zu verschieben, wenn dies geboten erscheint und nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, bei Ausfall oder Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, Veranstaltungsraum-Schließung etc..

 

3.5  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche oder Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

 

3.6  Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

 

4.           Vertragsdauer und Vergütung

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmekosten, Gebühren, Auslagen für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen Angaben des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann in bar, per Überweisung und per Einzug vom Konto seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

4.3  Sämtliche Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Nach Eingang der Zahlung gilt die Anmeldung als verbindlich für den gesamten Kurs. Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich als Endpreis. Gemäß der §19 UStG erhebt der Veranstalter keine Umsatzsteuer und weist diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).

 

5.           Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer und ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Seminars/ Trainings. Inhaltliche bzw. organisatorische Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung, die vor oder während der Durchführung des Seminars/ Trainings notwendig werden, dürfen insoweit vorgenommen werden, als diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen oder vom Teilnehmer ausdrücklich bewilligt werden.

 

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

 

6.           Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.2  Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3   Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

 

6.4  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.5  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.6  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.7  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

7.           Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.    

 

8.           Haftung

8.1  Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

8.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

 

Roßdorf, 15.07.2017    Andrea Scülfort Seminare & Trainings

Download
AGB zum Download
agb-andrea-scuelfort-seminare-trainings.
Adobe Acrobat Dokument 78.3 KB